Teilnahmebedingungen
Rodeo Gewinnspiel beim Open House 2026

 

1. Veranstalter

Veranstalter des Rodeo-Gewinnspiels ist:

REINHOLZ Technologies GmbH
Kirchhoffstraße 1A
D-25524 Itzehoe

Telefon: +49 4821 949790-0
E-Mail: info@reinholz-technologies.com

Vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Reinholz.

Das Gewinnspiel findet im Rahmen des Tags der offenen Türen im InnoQuarter Itzehoe statt. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

 

2. Aktionszeitraum und Ort

Das Gewinnspiel findet am Samstag, 12. September 2026, im Open Space der REINHOLZ Technologies GmbH statt. Die Anschrift lautet:

REINHOLZ Technologies GmbH
Kirchhoffstraße 1A
D-25524 Itzehoe

Teilnahmen sind von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich. Die Bekanntgabe der Platzierungen und die Übergabe der Gewinne erfolgen um 15:30 Uhr im Open Space.

Maßgeblich ist die vor Ort bekannt gegebene Zeit. Notwendige kurzfristige Änderungen werden gut sichtbar im Open Space mitgeteilt.

 

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die Sicherheitsanforderungen des Rodeo-Betreibers erfüllen.

Jede Person darf mit bis zu drei gewerteten Rodeo-Ritten teilnehmen. Dafür ist nur eine Registrierung zulässig. Alle Ritte einer Person werden demselben Vornamen, derselben E-Mail-Adresse und demselben Nickname zugeordnet. Eine Teilnahme durch Bevollmächtigte, unter falschen Angaben oder über mehrere Registrierungen ist unzulässig. Bei Minderjährigen erfolgt die erforderliche Erklärung durch oder mit Zustimmung der anwesenden sorgeberechtigten Person.

Teilnahme von Minderjährigen

Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn eine sorgeberechtigte Person vor dem Rodeo-Ritt ausdrücklich zustimmt und bei der Registrierung, während des Ritts sowie bei einer möglichen Gewinnübergabe persönlich anwesend ist.

Zusätzlich müssen alle Alters-, Größen-, Gewichts- und sonstigen Sicherheitsvorgaben des Betreibers und Herstellers des Rodeo-Geräts erfüllt sein. Soweit der Betreiber ein bestimmtes Mindestalter oder eine Mindestgröße vorgibt, gilt diese Vorgabe auch für das Gewinnspiel. Der Veranstalter und das Bedienpersonal dürfen eine Teilnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen.

Bei Minderjährigen wird der Gewinn gemeinsam mit der sorgeberechtigten Person übergeben.

Teilnahme von Beschäftigten und Familienangehörigen

Beschäftigte der REINHOLZ Technologies GmbH sowie deren Familienangehörige dürfen zu denselben Bedingungen wie andere externe Personen teilnehmen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind nur Personen, die selbst unmittelbar mit der Durchführung, Zeitmessung oder Auswertung des Gewinnspiels befasst sind. Familienangehörige dieser Personen dürfen teilnehmen, sofern sie keinen Einfluss auf Durchführung, Zeitmessung oder Auswertung haben.

 

4. Ablauf und Ermittlung der Platzierungen

Für die Teilnahme registriert sich die teilnehmende Person vor ihrem Ritt mit ihrem Vornamen, ihrer E-Mail-Adresse und einem frei gewählten Nickname. Anschließend absolviert sie einen gewerteten Ritt auf dem mechanischen Rodeo-Bullen.

Der Nickname wird für die Ergebnisliste, die Rangfolge und den Aufruf bei der Gewinnübergabe verwendet. Er darf keine beleidigenden, diskriminierenden, rechtswidrigen oder irreführenden Inhalte und keine personenbezogenen Angaben unbeteiligter Dritter enthalten. Der Veranstalter darf ungeeignete Nicknames zurückweisen oder durch eine neutrale Teilnehmernummer ersetzen.

Die Rangfolge richtet sich nach der von der eingesetzten Zeitmessung erfassten Dauer des Ritts. Bei mehreren Ritten einer Person wird ausschließlich ihre beste gültige Zeit für die Rangfolge berücksichtigt. Die weiteren Ritte begründen keine zusätzlichen Platzierungen oder Gewinnansprüche. Es gelten die vor Ort erläuterten Start- und Abbruchsignale.

Bei Zeitgleichheit der für einen Gewinn in Betracht kommenden Personen findet vor der Preisübergabe ein Stechen statt. Nimmt eine betroffene Person nicht am Stechen teil, wird sie hinter den anwesenden, am Stechen teilnehmenden Personen eingeordnet.

Den Anweisungen des Bedien- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Personen, bei denen eine sichere Teilnahme erkennbar nicht gewährleistet ist, insbesondere wegen Alkoholisierung, anderer Beeinträchtigungen oder der Missachtung von Sicherheitsanweisungen, können vom Ritt und vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Manipulationen oder Täuschungsversuche führen zum Ausschluss.

 

5. Gewinne

Vergeben werden folgende Gewinne:

  • 1. Platz: Marshall Kilburn III tragbarer Bluetooth-Lautsprecher in Schwarz und Messing
  • 2. Platz: Mould King Technic Bagger, app-ferngesteuerter motorisierter Raupenbagger-Modellbausatz
  • 3. Platz: Kinogutschein im Wert von 50,00 Euro für das CineMotion Itzehoe

Maßgeblich ist ausschließlich der jeweils bezeichnete Sachpreis beziehungsweise Gutschein.

Eine Barauszahlung, ein Umtausch, die Übertragung des Gewinnanspruchs oder die Wahl eines Ersatzpreises sind ausgeschlossen.

Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Soweit möglich, werden bestehende Ansprüche gegen den Händler oder Hersteller an die gewinnende Person weitergegeben.

 

6. Anwesenheit und Nachrücken

Gewinnberechtigt ist nur, wer bei der Bekanntgabe und Übergabe um 15:30 Uhr persönlich im Open Space der REINHOLZ Technologies GmbH anwesend ist und sich nach Aufruf unverzüglich meldet.

Die teilnehmende Person muss sich mit dem bei der Registrierung angegebenen Vornamen, der E-Mail-Adresse und dem Nickname verifizieren können. Bei berechtigten Zweifeln an der Teilnahmeberechtigung, insbesondere am erforderlichen Alter, kann zusätzlich ein amtliches Ausweisdokument zur Sichtprüfung verlangt werden. Das Dokument wird nicht kopiert. Bei Minderjährigen müssen die minderjährige Person und die bei der Registrierung angegebene sorgeberechtigte Person anwesend sein.

Ist eine zunächst platzierte Person nicht anwesend oder meldet sie sich nach zweimaligem Aufruf innerhalb von zwei Minuten nicht, verfällt ihr Gewinnanspruch. Der betreffende Gewinn fällt an die nächstplatzierte anwesende Person.

Dieses Verfahren wird entlang der Rangliste fortgesetzt, bis der Gewinn an eine anwesende und teilnahmeberechtigte Person übergeben werden kann. Eine spätere Abholung oder Zusendung findet nicht statt.

 

7. Vorzeitige Beendigung und Änderungen

Der Veranstalter darf das Gewinnspiel aus wichtigem Grund unterbrechen, ändern oder beenden, wenn eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung nicht möglich ist. Dies kann insbesondere bei technischen Störungen, ungeeigneter Witterung, behördlichen Anordnungen oder Sicherheitsrisiken der Fall sein.

Änderungen dürfen die teilnehmenden Personen nicht unangemessen benachteiligen und werden vor Ort bekannt gegeben. Soweit eine faire Auswertung bereits erbrachter Leistungen möglich bleibt, wird diese zugrunde gelegt.

 

8. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung des Herstellers oder Betreibers des Rodeo-Geräts nach zwingendem Recht bleibt unberührt. Die Zustimmung einer sorgeberechtigten Person stellt keinen Verzicht auf gesetzliche Haftungsansprüche dar.

 

9. Datenschutz beim Gewinnspiel

Verantwortliche Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung im Rahmen des Gewinnspiels ist:

REINHOLZ Technologies GmbH
Kirchhoffstraße 1A
D-25524 Itzehoe

Telefon: +49 4821 949790-0
E-Mail: info@reinholz-technologies.com

Zwecke und Rechtsgrundlage

Die Daten werden zur Registrierung, Durchführung des Gewinnspiels, Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Ermittlung und Darstellung der Rangfolge, Verifizierung der teilnehmenden Personen sowie zur Übergabe der Gewinne verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Der angegebene Nickname wird während des Gewinnspiels in der vor Ort einsehbaren Ergebnisliste verwendet und bei der Gewinnübergabe aufgerufen. Vorname und E-Mail-Adresse werden nicht in der Ergebnisliste veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird nicht für Werbung verwendet.

Die Identitätsprüfung erfolgt zur Missbrauchsvermeidung und zur ordnungsgemäßen Gewinnübergabe auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der fairen und nachweisbaren Durchführung des Gewinnspiels.

Soweit bei Beschäftigten eine steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Verarbeitung erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den einschlägigen gesetzlichen Pflichten.

Erhobene Daten

Bei volljährigen Personen werden Vorname, E-Mail-Adresse, Nickname, gemessene Rodeo-Zeit und Platzierung verarbeitet. Ein Nachname wird nicht erhoben.

Bei Minderjährigen werden zusätzlich das Alter, der Vorname der sorgeberechtigten Person und deren Erklärung über die Zustimmung zur Teilnahme verarbeitet. Als E-Mail-Adresse kann die E-Mail-Adresse der sorgeberechtigten Person angegeben werden. Eine Wohnanschrift, ein Nachname und das vollständige Geburtsdatum werden nicht erhoben.

Ohne die erforderlichen Angaben ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein amtliches Ausweisdokument kann bei der Übergabe ausschließlich zur Sichtprüfung verlangt werden. Es wird nicht kopiert.

Empfänger der Daten

Zugriff erhalten nur die mit der Organisation und Auswertung befassten Personen.

Daten von gewinnenden Beschäftigten können, soweit erforderlich, an die zuständige Personal- und Entgeltabrechnung sowie im Rahmen gesetzlicher Pflichten an Finanz- oder Sozialversicherungsbehörden übermittelt werden.

Eine Übermittlung zu Werbezwecken oder an sonstige Dritte findet nicht statt.

Speicherdauer

Daten nicht gewinnender Personen werden spätestens vier Wochen nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht.

Daten der gewinnenden Personen werden zur Abwehr oder Durchsetzung möglicher Ansprüche grundsätzlich bis zum Ablauf der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist aufbewahrt.

Soweit Unterlagen gesetzlichen steuer-, handels- oder sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden sie für die jeweilige gesetzliche Dauer gespeichert und anschließend gelöscht.

Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Gegen eine auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützte Verarbeitung besteht außerdem ein Widerspruchsrecht.

Bei Minderjährigen können diese Rechte, abhängig von Alter und Einsichtsfähigkeit, durch die minderjährige Person selbst oder durch ihre gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden.

Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere beim:

Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

Datenschutzkontakt

Fragen zum Datenschutz und die Ausübung von Betroffenenrechten können an info@reinholz-technologies.com gerichtet werden.

Sofern für REINHOLZ Technologies ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, sind dessen aktuelle Kontaktdaten zusätzlich am Registrierungsort bereitzustellen.